Spektakuläres Neuseeland


Eingeschlossene Leistungen

Alle Flughafentransfers im Rahmen der Rundreise

Rundreise laut Programm in komfortablen Fahrzeugen

Alle Ausflüge, Eintrittsgelder & Nationalparkgebühren

Freigepäck 23kg pro Person


ReiseBegleitung

Durchgängig deutschsprachige Reiseleitung

Durchgängige deutschsprachige Reiseleitung


Erfahrene englischsprachige Chauffeure

(bei weniger als 12 Teilnehmer kann der Reiseleiter

auch Fahrer sein)



Ausgewählte Unterkünfte

Zimmer mit Bad oder Dusche/WC in ausgewählten Hotels der guten bis sehr guten Mittelklasse


Hochwertige Verpflegung

Hochwertige Mahlzeiten laut Programm inklusive, alle weiteren Mahlzeiten und Getränke sind nicht im Preis enthalten.

im Preis enthaltene Mahlzeiten Cairns - Sydney (14 Tage)
Frühstückbuffets 16
Mittagessen 2
Abendessen 11

Nicht Eingeschlossene   Leistungen

Fakultative Ausflüge und Besichtigungen

Getränke

Trinkgelder und persönliche Ausgaben


ReiseInformationen

Einreise nach Neuseeland

Für die Einreise nach Neuseeland benötigen Bürger der EU und der Schweiz eine sog. NZeTA, das jeder Besucher selbst auf www.immigration.govt.nz kostenpflichtig beantragen muss. Die Kosten betragen zwischen NZD 17 (bei Nutzung der kostenlosen App) und NZD 23 pro Person. In diesem Zusammenhang muss für Neuseeland eine Tourismusabgabe bzw. IVL (International Visitor Conservation and Tourism Levy) in Höhe von derzeit NZD 100 pro Person entrichtet werden. Der Beantragungsprozess kann bis zu 72 Stunden dauern. Die NZeTA ist grundsätzlich 2 Jahre gültig, kann mehrfach genutzt werden und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten je Einreise.


Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (z.B. per e-Mail) gegenüber dem RV erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang des Rücktritts beim RV oder dem Reisemittler.

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der RV den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der RV kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 2 BGB), deren Abrechnung gemäß nachstehender Tabelle in pauschalierter Form erfolgt:

 

Rundreisen & mehrtägige Kurztouren inklusive Flüge, mehrtägigen Zugfahrten und/oder Zusatzübernachtungen

Tage des Rücktritts vor Reisebeginn            60+        59-30     29-15      14-8       7-3         2-0

Entschädigung in % des Reisepreises           20%       35%       50%        65%       80%       90%

 

Rundreisen & mehrtägige Kurztouren ohne Flüge, mehrtägige Zugfahrten und/oder Zusatzübernachtungen

Tage des Rücktritts vor Reisebeginn            60+        59-30     29-15      14-8       7-3         2-0

Entschädigung in % des Reisepreises           10%       35%       50%        65%       80%       90%


Im Übrigen gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters, diese finden Sie hier.