Spektakuläres Neuseeland
Eingeschlossene Leistungen
Alle Flughafentransfers im Rahmen der Rundreise
Rundreise laut Programm in komfortablen Fahrzeugen
Alle Ausflüge, Eintrittsgelder & Nationalparkgebühren
Freigepäck 23kg pro Person
ReiseBegleitung
Durchgängige deutschsprachige Reiseleitung
Erfahrene englischsprachige Chauffeure
(bei weniger als 12 Teilnehmer kann der Reiseleiter
auch Fahrer sein)
Ausgewählte Unterkünfte
Zimmer mit Bad oder Dusche/WC in ausgewählten Hotels der guten bis sehr guten Mittelklasse
Hochwertige Verpflegung
Hochwertige Mahlzeiten laut Programm inklusive, alle weiteren Mahlzeiten und Getränke sind nicht im Preis enthalten.
| im Preis enthaltene Mahlzeiten | Cairns - Sydney (14 Tage) |
|---|---|
| Frühstückbuffets | 16 |
| Mittagessen | 2 |
| Abendessen | 11 |
Nicht Eingeschlossene Leistungen
Fakultative Ausflüge und Besichtigungen
Getränke
Trinkgelder und persönliche Ausgaben
ReiseInformationen
Einreise nach Neuseeland
Für die Einreise nach Neuseeland benötigen Bürger der EU und der Schweiz eine sog. NZeTA, das jeder Besucher selbst auf www.immigration.govt.nz kostenpflichtig beantragen muss. Die Kosten betragen zwischen NZD 17 (bei Nutzung der kostenlosen App) und NZD 23 pro Person. In diesem Zusammenhang muss für Neuseeland eine Tourismusabgabe bzw. IVL (International Visitor Conservation and Tourism Levy) in Höhe von derzeit NZD 100 pro Person entrichtet werden. Der Beantragungsprozess kann bis zu 72 Stunden dauern. Die NZeTA ist grundsätzlich 2 Jahre gültig, kann mehrfach genutzt werden und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten je Einreise.
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (z.B. per e-Mail) gegenüber dem RV erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang des Rücktritts beim RV oder dem Reisemittler.
Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der RV den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der RV kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 2 BGB), deren Abrechnung gemäß nachstehender Tabelle in pauschalierter Form erfolgt:
Rundreisen & mehrtägige Kurztouren inklusive Flüge, mehrtägigen Zugfahrten und/oder Zusatzübernachtungen
Tage des Rücktritts vor Reisebeginn 60+ 59-30 29-15 14-8 7-3 2-0
Entschädigung in % des Reisepreises 20% 35% 50% 65% 80% 90%
Rundreisen & mehrtägige Kurztouren ohne Flüge, mehrtägige Zugfahrten und/oder Zusatzübernachtungen
Tage des Rücktritts vor Reisebeginn 60+ 59-30 29-15 14-8 7-3 2-0
Entschädigung in % des Reisepreises 10% 35% 50% 65% 80% 90%
Im Übrigen gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters, diese finden Sie hier.

